Gute Neuigkeiten: die Bewerbungsfrist bei der Stiftung für Hochschulzulassung (für ein Wintersemester) für zulassungsbeschränkte Studiengänge wurde dauerhaft auf den 31. Juli eines Jahres nach hinten verschoben. Damit können Freiwillige, die spätestens am 1. September einen Dienst im einschlägigen Bereich begonnen haben und die diesen Dienst unterbrechungsfrei bis zum 31. Juli des Folgejahres fortführen, die elfmonatige Mindestdauer des Freiwilligendienstes nachweisen und es kann eine Bonierung über die zusätzliche Eignungsquote erfolgen.
Die Fristen sind ebenfalls auf der Website von Hochschulstart hinterlegt: https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22/zeq/index.html