Freiwilliges Soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen von 16 bis 26 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten sich persönlich weiterzuentwickeln und erste oder neue berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein altersoffener Freiwilligendienst ab 16 Jahren und über 27 Jahren auch in Teilzeit möglich.

 

 

Was bietet ein Freiwilligendienst?

  • eine Chance, die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln und mehr über Stärken und Fähigkeiten zu erfahren
  • die Begegnung mit Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen
  • das Erfahren von Gemeinschaft z.B. durch den Austausch mit anderen Freiwilligen auf den Seminaren oder durch das Kollegium in der Einsatzstelle
  • die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten
  • die Auseinandersetzung mit Lebens- und Glaubensfragen
  • berufliche Orientierung und das Kennenlernen verschiedener Berufsfelder
  • eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen
  • politische und kulturelle Bildung
  • eine sinnvolle Überbrückung von Wartezeiten
  • Kennenlernen von Caritas und Kirche

 

Rahmenbedingungen

Dauer von BFD und FSJ

In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Der Beginn ist üblicherweise im August oder September. Ein Einstieg ist jedoch auch später im Jahr möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass dann die Auswahl der Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten begrenzter ist.

Ein Freiwilligendienst muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 18 Monate dauern.

 

Wochenarbeitszeit im Freiwilligendienst

Die Arbeitszeit richtet sich nach der Wochenarbeitszeit der jeweiligen Einsatzstelle und kann in der Regel zwischen 38 und 41 Stunden (Wochenarbeitszeit) liegen. Bei berechtigtem Interesse ist es auch für Jugendliche möglich, einen Teilzeitdienst im BFD und FSJ durchzuführen. Hierbei müssen mindestens 20,5 Stunden (Wochenarbeitszeit) umgesetzt werden. Das jeweils berechtigte Interesse am Teilzeitdienst kann persönlich mit den pädagogischen Mitarbeitenden der Freiwilligendienste besprochen werden.

 

Taschen- und Verpflegungsgeld

In der Regel wird ein Taschen- und Verpflegungsgeld von monatlich 465,- € von der Einsatzstelle überwiesen. Darin ist eine Verpflegungspauschale enthalten.

 

Seminare im Freiwilligendienst

Neben der Arbeit in der Einsatzstelle sind, bei einem Jahr im Jugendfreiwilligendienst, 25 Bildungstage gesetzlich festgelegt. Fünf Bildungstage bilden ein Seminar. Über das gesamte Jahr des Freiwilligendienstes verteilen sich fünf Seminarwochen. Weitere Informationen zu den Seminaren befinden sich hier.

 

Pädagogische Begleitung im BFD und FSJ

Die Einsatzstelle benennt eine_n Anleiter_in, die_der bei allen fachlichen Fragen rund um die Arbeit unterstützt. Darüber hinaus stehen die pädagogischen Mitarbeitenden der Freiwilligendienste im Bistum Essen gerne telefonisch oder per Email zur Beratung zur Verfügung. Die Seminare werden außerdem von pädagogischen Mitarbeitenden der Freiwilligendienste begleitet. Diese besuchen in der Regel auch alle Freiwilligen einmal während ihres Dienstes in der Einsatzstelle.

 

Fahrtkosten während des Freiwilligendienstes

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bus und Bahn), besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Verkehrsunternehmen ein vergünstigtes Ticket (z.B. Young Ticket Plus) zu beantragen. Die Kosten für das Ticket müssen von den Freiwilligen selbst getragen werden. Die dafür notwendige Bescheinigung ist bei den Freiwilligendiensten im Bistum Essen erhältlich.

 

Urlaub während eines BFD und FSJ

Bei einem Jahr Freiwilligendienst besteht in der Regel ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Bei Freiwilligen unter 18 Jahren gilt die Umsetzung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Urlaubsanspruch reduziert oder erhöht sich entsprechend der Monate, wenn ein Freiwilligendienst verkürzt oder verlängert wird.

 

Versicherung und Kindergeld während des Freiwilligendienstes

Freiwillige sind während des Dienstes sozialversichert. Das heißt, die Einsatzstelle zahlt u.a. die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Außerdem wird in der Zeit des Freiwilligendienstes weiterhin Kindergeld gezahlt.

 

Freiwilligendienstausweis

Für die Dienstzeit wird ein Freiwilligendienstausweis ausgestellt. Ähnlich wie bei einem Schüler_innen- oder Student_innenausweis soll der Ausweis Ermäßigungen z.B. im Kino ermöglichen.

 

Schulpflicht insbesondere bei Minderjährigen

Die Vollzeitschulpflicht von 10 Schuljahren muss erfüllt sein. Für Freiwillige unter 18 Jahren ruht die Schulpflicht für den Zeitraum des Freiwilligendienstes. 

 

Anerkennung von BFD und FSJ

Ein Freiwilligendienst kann als (Vor-)Praktikum für Ausbildung und Studium anerkannt werden. Hier müssen allerdings die einzelnen Studiengangsvoraussetzungen beachtet werden. Diese sind je nach Studiengang und je nach Universität oder Hochschule sehr unterschiedlich. Genauere Informationen kann nur die entsprechende Universität oder Hochschule im Vorfeld geben.

Durch einen 12monatigen Freiwilligendienst ist der Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife (Fachabitur) möglich.

 

Bewerbungen aus einem Nicht-EU-Staat:

Sollten Bewerbende aus einem Nicht-EU-Staat kommen, so ist es wichtig, dass zu Beginn des Dienstes eine gültige Aufenthaltserlaubnis für den gesamten Zeitraum vorliegt.

 

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