Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen von 16 bis 26 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Sie bekommen vielfältige Möglichkeiten sich persönlich weiterzuentwickeln und erste oder neue berufliche Erfahrungen zu sammeln.
Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein altersoffener Freiwilligendienst ab 16 Jahren und über 27 Jahren auch in Teilzeit möglich.
Was bietet ein Freiwilligendienst?
Dauer
In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Der Beginn ist üblicherweise am 1. August oder am 1. September. Ein Einstieg ist aber auch später im Jahr möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass dann die Auswahl der Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten begrenzter ist.
Ein Freiwilligendienst muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 18 Monate dauern.
Taschen- und Verpflegungsgeld
In der Regel wird ein Taschen- und Verpflegungsgeld von monatlich 420,- € von der Einsatzstelle überwiesen. Darin ist außerdem eine Pauschale für Fahrtkosten enthalten.
Seminare
Neben der Arbeit in der Einsatzstelle sind, bei einem Jahr Freiwilligendienst, 25 Bildungstage gesetzlich festgelegt. Fünf Bildungstage bilden ein Seminar. Über das Jahr des Freiwilligendienstes verteilen sich fünf Seminare. Weitere Informationen zu den Seminaren befinden sich hier.
Begleitung
Die Einsatzstelle benennt eine_n Anleiter_in, die bei allen fachlichen Fragen rund um die Arbeit unterstützt. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter_innen der Freiwilligendienste im Bistum Essen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung. Die Seminare werden außerdem von einer pädagogische_n Mitarbeiter_in begleitet. Diese besuchen in der Regel auch alle Freiwilligen einmal während ihres Dienstes in der Einsatzstelle.
Fahrtkosten
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bus und Bahn), besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Verkehrsunternehmen ein vergünstigtes Ticket (z.B. Young Ticket Plus) zu beantragen. Die Kosten für das Ticket müssen von den Freiwilligen selbst getragen werden. Die dafür notwendige Bescheinigung ist bei den Freiwilligendiensten im Bistum Essen erhältlich.
Urlaub
Bei einem Jahr Freiwilligendienst besteht in der Regel ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Bei Freiwilligen unter 18 Jahren sind es ein paar Tage mehr.
Versicherung und Kindergeld
Freiwillige sind während des Dienstes sozialversichert. Das heißt, die Einsatzstelle zahlt u.a. die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Außerdem wird in der Zeit des Freiwilligendienstes weiterhin Kindergeld gezahlt.
Freiwilligendienstausweis
Für die Dienstzeit wird ein Freiwilligendienstausweis ausgestellt. Ähnlich wie bei einem Schüler_innen- oder Student_innenausweis ist es möglich mit diesem Ausweis Ermäßigungen z.B. im Kino zu erhalten.
Schulpflicht
Die Vollzeitschulpflicht von 10 Schuljahren muss erfüllt sein. Freiwillige unter 18 Jahren können von der Berufsschulpflicht freigestellt werden.
Anerkennung
Ein Freiwilligendienst kann als (Vor-)Praktikum für Ausbildung und Studium anerkannt werden. Hier müssen allerdings die einzelnen Studiengangsvoraussetzungen beachtet werden. Diese sind je nach Studiengang, aber auch je nach Universität und Fachhochschule sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich dazu im Vorfeld an der Hochschule.
Durch einen 12monatigen Freiwilligendienst ist der Erwerb des praktischen Teils Fachhochschulreife (Fachabitur) möglich.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen:
Sollten Bewerber_innen aus einem Nicht-EU-Staat kommen, so ist es wichtig, dass zu Beginn des Dienstes eine gültige Aufenthaltserlaubnis für den gesamten Zeitraum vorliegt.
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